Lebensmittelrecht
- Beratung bei anstehenden Sach- und Rechtsproblemen auf dem Gebiet der Fleischwirtschaft und der allgemeinen Lebensmittelwirtschaft. Im Vordergrund stehen hierbei Beratungen der betroffenen Unternehmen bundesweit, als auch eine gerichtliche und außergerichtliche Vertretung gegenüber verschiedenen Hoheitsträgern.
- Vertretung in Fragen europarechtlicher Anwendungen von Verordnungen zum Lebensmittelrecht.
- Vertretung in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren bei Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften.
- Vertretung in haftungsrechtlichen Fragen im Bereich der Produktion von Lebensmitteln.
- Erwirken von Ausnahmegenehmigungen.
- Beratung bei Import und Export von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln.
- Lebensmittelkennzeichnungen, Zulassung, Verkehrsfähigkeit.
- Rechtliche Prüfung der Vertriebsfähigkeit von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln.
- Abgrenzung von Lebensmitteln zu Arzneimitteln, Kosmetika, Lebensmitteln und sonstigen Produkten.